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Von Erika Fehse und Renate Werner

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Am Aschermittwoch 2020 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Aufsehen erregendes Urteil. Die Richter kippten den §217, der die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt hatte. Denn laut unserem Grundgesetz hat jeder das Recht, selbstbestimmt zu sterben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein … bei Dritten Hilfe zu suchen und soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“  Was bedeutet dieses Urteil für die Betroffenen, für Ärzte und Politik? Klappt das nun so einfach mit dem assistierten Suizid?

Am 28. November 2022 wird sich der Bundestag in einer öffentlichen Anhörung mit neuen Gesetzentwürfen zur Suizidbeihilfe beschäftigen – zweieinhalb Jahre nach dem Urteil das Bundesverfassungsgerichts.

Für Natalja Jaxen, die Anfang Februar 2021 die gesicherte Diagnose ALS erhält, ist sofort klar, dass sie diese tödliche Krankheit nicht bis zum bitteren Ende durchleben will. Natalja will selbst entscheiden, wann sie über den „Regenbogen geht“, wie sie es nennt. Sie bereitet sich vor: Sie kauft eine Urne, lässt sie bemalen, organisiert ihre Beerdigung und auch ihre „Memorialfeier“.

Sie bittet ihre Palliativmediziner immer wieder um Hilfe beim Suizid, doch die wehren ab. Ärzte aus ihrem Bekanntenkreis haben Verständnis. Sie besorgen die richtige, tödliche Medikamentenmischung. Natalja ist erleichtert. Doch ihr Suizidversuch geht schief. Sie landet auf der Palliativstation, sieht keinen anderen Ausweg, entscheidet sich für das sogenannte Sterbefasten. Nichts essen, nichts trinken in der Hoffnung, dass irgendwann die Nieren versagen. Ein verzweifelter Entschluss – doch dann kommt es anders.

Harald Mayer, den das WDR Team fast vier Jahre lang mit der Kamera begleitet hat, freute sich im Februar 2020 über das Urteil des BVG. Er glaubt, nun näher an seinem Ziel zu sein. Harald hat MS, er kann nur noch seinen Kopf bewegen. Für alles andere braucht er Hilfe. Wenn er sein Leben nicht mehr erträgt, will er das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital bei sich zu Hause mit dem Strohhalm selbstständig trinken.

Doch das Mittel ist in Deutschland nicht zum Suizid zugelassen. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Robert Roßbruch hat er die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des Betäubungsmittels verklagt. Sein Notanker. Anfang Februar 2022 entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster aber, dass Harald das Mittel nicht bekommt.

Robert Roßbruch ist auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. Seit dem Urteil aus Karlsruhe vermittelt die DGHS Ärzte und Juristen, die Freitodbegleitungen durchführen. Nach mehreren Gesprächen und genauer Prüfung der Freiverantwortlichkeit legt der Arzt eine Infusion mit einem überdosierten tödlichen Narkosemittel. Das Rädchen muss der Sterbewillige selber aufdrehen.  Für Harald Mayer ist das nicht möglich.

Der Film begleitet Natalja Jaxen und Harald Mayer bei ihrer Auseinandersetzung mit ihrem eigenen Ende. Mit all seinen Wendungen und Ambivalenzen. Und er stellt die Frage, welche politischen Entscheidungen notwendig sind, um Menschen einen selbstbestimmten und würdevollen Tod zu ermöglichen.

Mit:
Prof. Dr. Claudia Bausewein, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Katrin Helling-Plahr, Bundestagsabgeordnete der FDP
Ansgar Heveling, Bundestagsabgeordneter der CDU
Prof. Robert Roßbruch, Rechtsanwalt, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

Ein Film von Erika Fehse und Renate Werner
Kamera: Petra Domres / Guido Schweren / Stephan Neuhalfen / Christoph Hößler
Ton: Dirk Vollenbroich / Tobias Gerlach / Jürgen Filter
Schnitt: Kirsten Becker
Musik: Jens Hafemann
Grafik: Andreas Hougardy
Sprecherin: Hansi Jochmann
Produktion: Heike Leonhard / Uwe J. Phenn
Redaktionsassistenz: Oda Elbert
Redaktion: Christiane Mausbach

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