Skip to content

Jürgen Manthey (50) ist nach einem Hirnstamminfarkt komplett gelähmt. Es geschah von einer Sekunde auf die andere. Aus dem sportlichen Mann wurde ein Schwerstbehinderter, der seither kaum mehr als den Kopf bewegen kann. Er war damals 36 Jahre alt. Heute kann Jürgen mit dem Kinn seinen Rollstuhl steuern und mit einem Punkt auf seiner Brille seinen Computer. Was aber, wenn ihm z.B. die Blase entfernt werden müsste, wenn er noch mehr eingeschränkt würde? Das wäre für ihn die Grenze.

Auch Harald Mayer (48) braucht rund um die Uhr Betreuung. Er leidet unter Multipler Sklerose. Die Krankheit verlief in schweren Schüben. 2005 konnte er noch laufen, heute nur noch den Kopf bewegen. Er hat alles verloren: seine Freundin, die Musik, den Beruf. Seine größte Angst: „Was kommt als nächstes. Kann ich nicht mehr schlucken? Kann ich normal Nahrung zu mir nehmen? Und dann ist das Verlangen auch ganz groß, dass ich einen Notausgang brauche.“

Der Notausgang schien in greifbarer Nähe als im März 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu einem Aufsehen erregenden Urteil kam: Das Gericht entschied in letzter Instanz, dass der Staat schwer und unheilbar kranken Menschen in extremer Notlage ein Betäubungsmittel für einen risiko- und schmerzfreien Suizid nicht verwehren dürfe. Harald Mayer hat sich an den Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch gewandt, der seit Jahren in der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) für die Patientenautonomie am Lebensende streitet. Roßbruch beantragt für Harald und andere Schwerstkranke ein todbringendes Betäubungsmittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel in Bonn.

Auch Jürgen Manthey wollte dieses Mittel, doch ihn beschlich schnell das Gefühl, gegen Windmühlen anrennen zu müssen. Er hofft, dass im Fall des Falles sein Arzt  Dr. Benedikt Matenaer ihm zur Seite stehen kann. Doch der Palliativmediziner ist verunsichert – wie viele andere Ärzte auch. Denn 2015 ist der Paragraph 217 StGB in Kraft getreten, der die „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Doch was heißt das konkret? Fallen unter diesen Paragraphen neben Sterbehilfevereinen auch Ärzte, die einem langjährigen Patienten bei einem solchen Schritt helfen würden? Die Drohung: Drei Jahre Haft. Mit anderen Medizinern hat Dr. Benedikt Matenaer deshalb Verfassungsbeschwerde gegen den § 217 eingelegt. Er will Klarheit.

Und wie reagieren die Verwandten? Haralds Schwester Gabi unterstützt ihren an den Rollstuhl gefesselten Bruder, wo immer sie kann. Hilft ihm auch bei der persönlichen Erklärung, die das BfArM von ihm verlangt. Keine einfache Situation.

Martina, die Frau von Jürgen, blieb über all die schweren Jahre an seiner Seite, kümmerte sich um alles, bis zur Selbstaufgabe. Auch als Jürgen einst plante, in der Schweiz einen begleiteten Suizid durchzuführen, wäre sie mitgefahren. Dazu ist es nicht gekommen. Denn: „Es sind Gott sei Dank immer wieder Dinge passiert, die für ihn lebenswert waren.“

Wenn Harald Mayer und Jürgen Manthey  ihr Leben nicht mehr ertragen können, wollen sie die Freiheit haben, es zu beenden. Doch das wird nicht ohne fremde Hilfe gehen. Ob Gerichte und Politik Sterbehilfe in absehbarer Zeit ermöglichen, ist nicht abzuschätzen. Die Debatte ist in vollem Gange.

Harald und Jürgen haben Angst vor der Zukunft – aber wer weiß, was kommt? Jürgens Leben verändert sich völlig unerwartet.

UPDATE:

Am Aschermittwoch, den 26.2.20 hat das Bundesverfassungsgericht den §217 für verfassungswidrig erklärt. Es entschied, dass jeder das Recht hat, selbstbestimmt zu sterben. „Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und … in Anspruch zu nehmen.

Durch dieses Urteil hat Harald Mayer viel Energie bekommen, denn er weiß nun, er kann gehen, wann er will. Er hat sich eine Webseite gestalten lassen, auf Facebook, YouTube und auf Instagram gepostet und er denkt sogar darüber nach, was ihm Freude bereiten würde. Da wäre er allerdings auf Spenden angewiesen.

Hier finden Sie den Film.

Erstausstrahlung:
21.3.2019 / 22:40 / WDR

 

Buch und Regie:  Erika Fehse
Kamera: Norbert Nienstedt, Sabine Filser
Ton: Mark Max, Julian Homann, Raphael Rumpf
Schnitt: Olaf Strecker
Musik: Jens Hafemann
Sprecherin: Hildegard Meier
Redaktion: Johanna Holzhauer

 

Dank an alle Mitwirkenden und Ute Casper, Rudi Hofmann, Dr. Matthias Thöns, Wolfgang Putz, Stefanie Schmickler, Biker Village Marbeck, Ralf Wenning

An den Anfang scrollen